AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dachbox-Sauerland in Meschede

§1 Anwendungsbereich der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen. Auf diese AGB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§2 Vertragspartner
Auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen dem Kunden und Dachbox-Sauerland im Folgenden kurz „Anbieter“ der Vertrag zustande.

§3 Vertragsgegenstand
Vertraglich geregelt ist die Vermietung von Dachboxen, Dachträger, Grundträgern, Fahrradträgern, Wildträger, Skiträger und Pkw Anhänger. Bezüglich der Details des jeweiligen Angebots wird auf die jeweilige Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.

§4 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail zustande.
Schritte bis zum Vertragsschluss wären:
1. Anruf bei der Vermiethotline bzw. senden einer Anfrage über E-Mail. Die Anfrage des Kunden wird vom Anbieter geprüft und bestätigt, insbesondere der Preis, die genaue Ausleihzeit und evtl. erfolgen Rückfragen bezüglich des genauen Automodells.
2. Bestätigungsinfo via E-Mail. Hiermit kommt der Mietvertrag verbindlich zustande. Der Vertrag wird für die im Mietvertrag genannte Dauer geschlossen.
Die Auswahl der Dienstleistung, der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.

§5 Mietvereinbarungen
Die Mietpreise gelten am Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückgabe. Der im Mietvertrag schriftlich fixierte Preis ist ausschlaggebend und im voraus zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich inklusive Endreinigung. Mietzeitüberschreitungen sind ausschließlich nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Bei Verhinderung von Anschlussvermietungen sind entgangene Einnahmen ohne Rabatte zu zahlen. Anspruch auf Preisrückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe besteht nicht.
Lediglich vom Mieter darf die Mietsache genutzt werden. Es wird bei der Rückgabe der gleiche Zustand erwartet wie bei der Abholung.Eine Bargeldlose Bezahlung ist nicht möglich.

Widerrufsbelehrung:
Der Mieter hat das Recht seine Reservierung abzusagen. Dies hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 14 Tagen vor Abholung der Mietgegenstände. Bei späteren Reservierungsabsagen gilt folgende Regelung: bis fünf Tage vor Abholtermin sind 50% der Vergütung, bis drei Tage vor Abholtermin 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig.
Alle Preise sind Endpreise und enthalten gemäß § 19UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

Die Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB bestätigt der Mieter bei Abholung der Mietgegenstände mit seiner Unterschrift. Weiterhin bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift die einwandfreie Übernahme des Mietartikels.

§5.1 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt eine mängelfreie und verkehrssichere Vermietsache nebst dem im Vertrag genannten Zubehör.

§5.2 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat den Mietartikel sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß zu sichern. Im Falle des Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, nachzuweisen, dass die Mietsache ordnungsgemäß abgesichert war. Unfälle oder sonstige Beschädigungen an der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen; kleinere Schäden sind  spätestens bei Rückgabe mitzuteilen.

§5.3 Pkw Anhänger
1. Fahrzeugzustand
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Anhängers beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den Anhänger regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das der Anhänger ordnungsgemäß verschlossen ist.
2. Unfälle/Diebstahl
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.
3. Haftung des Vermieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er den Anhänger beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrsund Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.
4. Benutzung des Anhängers
Der Anhänger darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Sofern das Mietfahrzeug nicht vom Mieter selber abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person in Anspruch zu nehmen für die offenen Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein, und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
5. Rückgabe des Anhängers
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben. Die Rückgabe erfolgt laut Vereinbarung, wobei eine verspätete Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurück zu geben. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Anhängers sowie des vollständigen Zubehörs und des Kfz- Scheines verlangen.
6. Versicherung
Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger besteht im gesetzlichen Umfang. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen der Bestimmungen unter Nr. 4 benutzt wird. Der Anhänger ist nicht Vollkasko versichert.
7. Reservierung
Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Anhängertyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen.
8. Schriftform/Rücktritt
Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis drei Tage vor Mietbeginn, so kann der Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 20 % einbehalten. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Bezahlung von 40 % des vereinbarten Mietpreises möglich.
§6 Haftung des Vermieters
Der Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage/Demontage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung. Für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.

§7 Haftung des Mieters
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Nachlässigkeit, Unglücksfälle, Feuer, Diebstahl, Abhandenkommen des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke (vgl. 7.1). Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Bei Beschädigungen jeglicher Art, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich der Mietsache auf den aktuellen Neukaufwert bzw. bei geringfügigen Schäden auf den Reparaturanteilswert. Gebrochene, defekte oder fehlende Teile werden je nach originaler Ersatzteilliste bestellt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls, wenn der Mieter die Beschädigung aus grobem Verschulden verursacht oder gegen seine Anzeigepflicht verstoßen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind. Der Mieter ist für die tatsächlich erlaubte Höhe des Fahrzeug selbst verantwortlich.
§7.1 Verbotene Nutzung der Mietsache
Dem Mieter ist untersagt, die gemieteten Artikel zu nutzen:

– zum Transport von Lebewesen ( ausgenommen Wildträger)

– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests

– zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen

– zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten

– zur Weitervermietung

– für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen

§7.2 Verwendung der Mietgegenstände
Bei der Montage des Trägersystems bzw. der Boxen,der Fahrradträger,Skiträger,Wildträger und Anhänger erhält der Kunde eine mündliche Unterweisung zur Nutzung der Mietgegenstände und deren Besonderheiten im Umgang (z.B. verändertes Fahrverhalten des Wagens oder auch Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen maximalen Geschwindigkeit/Gewichte.

§9 Versicherung
Eine Versicherung der Mietgegenstände ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietgegenstände und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ – Versicherung, selbstständig versichert werden.

§10 Haftungsausschluss
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Gerichtsstand ist in Meschede.

§ 11 Datenschutz
Die Sicherheit ihrer Daten liegt uns am Herzen.Es werden keine Daten zur Weitergabe oder zu Werbezwecken gespeichert. Zum Zwecke  des Mietvertrags werden folgende Daten gespeichert:

Name – Telefonnummer – Mailadresse
Mietartikel – Mietzeitraum – Fahrzeugtyp
Diese Daten dienen  nur zur Vereinfachung bei erneuter Vermietung und können auf Wunsch des Kunden auch gelöscht werden.
Beim Aufrufen unserer Website www.dachbox-sauerland.de werden durch den auf dem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet.Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert.

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen (Salvatorische Klausel).
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein und/oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.